Vorzeitige Entlassung von Brigitte Mohnhaupt löst große Diskussion über die RAF aus
„Vor fast 28 Jahren, am 14. Mai 1970, entstand in einer Befreiungsaktion die RAF. Heute beenden wir dieses Projekt. Die Stadtguerilla in Form der RAF ist nun Geschichte.“ Mit diesen Worten löste sich die Rote Armee Fraktion am 20. April 1998 in einem Schreiben an das Bundeskriminalamt Wiesbaden auf. Doch aktuelle Anlässe machen die RAF noch immer zu einem Reizthema in der Bundesrepubik.
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Entlassung ohne Reue
Stein des Anstoßes für die in den letzten Monaten laute und heftige Diskussion war die Entscheidung des Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. Februar diesen Jahres, den Kopf der „zweiten Generation“ der RAF, Brigitte Mohnhaupt, vorzeitig auf Bewährung zu entlassen. Ein ähnliches Ansuchen wurde letztes Jahr noch abgelehnt. Prominente Befürworter einer Entlassung waren der frühere deutsche Innenminister Gerhart Baum sowie der ehemalige Justizminister Klaus Kinkel.
Auch die meisten politischen Parteien stimmten der Entscheidung der Richter zu. Der bayrische Ministerpräsident Edmund Stoiber meinte hingegen in der ARD Tagesschau, eine Entschuldigung der Terroristen bei den Familien der brutal Ermordeten sei zwingend notwendig. Öffentliche Reue zeigten bis heute weder Brigitte Mohnhaupt noch Christian Klar, der durch sein Gnadengesuch bei Bundespräsident Köhler ebenfalls Teil der Diskussion wurde.
„Lasst den Mörder meines Mannes nicht frei!“
Nicht das erste Mal meldeten sich in einer RAF-Diskussion auch die Angehörigen jener 34 zu Wort, die durch die Organisation getötet wurden. Doch ein derart großes Gehör wie dieses Mal konnten sie sich noch nie verschaffen. Die meisten monieren, dass einige der Verbrechen bis heute nicht lückenlos aufgeklärt sind. In vielen Fällen wurden die tödlichen Schützen noch nicht ermittelt. Von den noch vier Inhaftierten ehemaligen RAF-Mitgliedern, neben Mohnhaupt und Klar befinden sich noch Eva Haule und Birgit Hogefeld in Haft, bekamen die Ermittlungsbehörden in dieser Hinsicht keine Hilfestellung. Eisern hielten sie sich an die RAF-Schweigepflicht.
„Warum sind die Täter nicht bereit, den Angehörigen der RAF-Mordopfer die für sie wichtigen Information zum Tathergang zu geben, obwohl die Täter ja für ihre Tat bereits den größten Teil der Haftstrafe verbüßt haben“, fragt sich Michael Buback, der Sohn des 1977 ermordeten Generalstaatsanwaltes Siegfried Buback, im Interview. Die Entscheidungen der Gerichte, wie auch des Bundespräsidenten, respektiert er allerdings auf jeden Fall. Gut findet er, dass nicht die Angehörigen über diese Sachlage zu entscheiden haben. Die Witwe des im Herbst 1977 ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer spricht sich strikt gegen eine Begnadigung Klars aus. Sie möchte nicht, dass der Mörder ihres Mannes freikommt.
„Gnade vor Recht“?
Brigitte Mohnhaupt wurde in den frühen Morgenstunden des 25. März nach
24 Jahren hinter Gittern vorzeitig auf Bewährung entlassen. Christian Klar hingegen wird wohl noch einige Jahre auf seine Freilassung warten müssen. Das Jobangebot Claus Peymanns, eines „intellektuellen Spinners“ wie der deutsche Kriminologe Arthur Kreuzer schreibt, wird er wohl nicht annehmen können. Seine Sympathieerklärung an die „Rosa Luxemburg Konferenz“ schlug hohe Wellen der Entrüstung und wurde vielfach als Zeichen der Unverbesserlichkeit gewertet. In dieser schreibt Klar von der Vollendung der „Niederlage der Pläne des Kapitals“, was schließlich „die Tür für eine andere Zukunft“ öffnen solle.
Eine erste Konsequenz dieser Aussagen war, dass sein Antrag auf Hafterleichterung abgelehnt wurde. Die Auswirkungen auf sein Gnadengesuch sind zwar noch nicht absehbar, förderlich waren die Worte dafür jedoch sicher nicht. Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger, der unter anderem für die Inhaftierung Klars verantwortlich war, meint, die Grußadresse sei „zumindest ein zusätzlicher Beleg dafür ist, dass Christian Klar in Bezug auf sein Gnadengesuch nicht gnadenwürdig ist“.
Drei Ansichten
Anlässlich der breiten Diskussion um die RAF und die Freilassung Mohnhaupts sprach CHiLLi.cc mit drei Personen, die alle aufgrund ihrer Biographie eine besondere Beziehung zur Organisation haben. Die Publizistin Bettina Röhl (deren Mutter Ulrike Meinhof, eine in den Sechzigern bekannte linke Kolumnistin, gemeinsam mit Gudrun Ensslin und Andreas Baader die RAF gründete) spricht über die für eine Aufklärung notwendige Emanzipation der jungen Generation von den „68er Säcken“. Michael Buback spricht darüber, dass eine Reue der Täter wünschenswert wäre, er gerne wissen würde, wer seinen Vater erschossen hat und dass das Leid der Opfer im Gegensatz zum Strafmaß der Täter „zeitlich unbefristet“ sei. Klaus Pflieger zeigt sich von der Intensität der Diskussion überrascht und spricht über den Nachholbedarf in der Aufarbeitung der RAF-Diskussion. Zusätzlich schreibt der deutsche Kriminologe Arthur Kreuzer in seinem Gastkommentar „Lebenslang plus Sühne“ noch über die deutsche Rechtspraxis der lebenslangen Freiheitsstrafe, Restaussetzung und Begnadigung.
Mehr dazu …
Röhl: „Emanzipation von 68er Säcken“
Buback: „Leid der Opfer zeitlich unbefristet“
Pflieger: „Klar nicht gnadenwürdig“
Gastkommentar dazu ...
Kommentar Kreuzer: Lebenslang plus Sühne
Links dazu …
Externer Link Rafinfo
Externer Link Chronologie der Geschichte der RAF
Externer Link Das „Who is Who“ der RAF
Literatur dazu …
Stefan Aust, Der Baader Meinhof Komplex, München 1998, Goldmann Verlag.
Klaus Pflieger, Die Rote Armee Fraktion RAF. 14.5.1970 bis 20.4.1998, Baden Baden 2006, Nomos Verlag
Bettina Röhl, So macht Kommunismus Spaß! Ulrike Meinhof, Klaus Rainer Röhl und die Akte Konkret, Hamburg 2006, Europäische Verlagsanstalt
(Ein ursprünglich im Interview veröffentlichtes Bettina Röhl-Zitat, betreffend den ehemaligen deutschen Bundesinnenministers Gerhard R. Baum, wurde am Dienstag, 17. April 2007 um 19:55 Uhr, von der Redaktion gestrichen. Dies wurde aufgrund einer von CHiLLi.cc-Medieninhaber „CHiLLi – Verein für freie und unabhängige Medienarbeit“ getätigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegenüber Gerhard R. Baum [vertreten durch die Rechtsanwälte Baum, Reiter & Kollegen] in dieser Sache notwendig. Anmerkung der Redaktion.)